Ihr Anwalt im Verkehrsrecht für Weiden i. d. OPf.
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Weiden i. d. OPf., dem Landgericht Weiden i. d. OPf. und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Weiden i. d. OPf. – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A93 und B22, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Weiden i. d. OPf.: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Weiden i. d. OPf. →
- Alkohol am Steuer in Weiden i. d. OPf. →
- Fahrerflucht in Weiden i. d. OPf. →
- Handy am Steuer in Weiden i. d. OPf. →
- Rotlichtverstoß in Weiden i. d. OPf. →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis in Weiden i. d. OPf. →
- Abstandsverstoß in Weiden i. d. OPf. →
- Führerscheinentzug in Weiden i. d. OPf. →
- Verkehrsunfall in Weiden i. d. OPf. →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Weiden i. d. OPf. – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Weiden i. d. OPf. laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Weiden i. d. OPf. Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Weiden i. d. OPf. Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Weiden i. d. OPf. Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Weiden i. d. OPf. Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Weiden i. d. OPf.
Muss ich für die Beauftragung nach Weiden i. d. OPf. kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Weiden i. d. OPf..
Wer erlässt in Weiden i. d. OPf. die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Weiden i. d. OPf.. Für das gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch ist das Amtsgericht am Tatort zuständig – in Weiden i. d. OPf. also das Amtsgericht Weiden i. d. OPf..
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Weiden i. d. OPf.?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Weiden i. d. OPf.?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Weiden i. d. OPf., in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Weiden i. d. OPf. und in der Berufung vor dem Landgericht Weiden i. d. OPf.. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.